„Nautische Ausbildung“ klingt echt wie Seefahrtsschule, oder? Stimmt. Und da findet sie ja auch statt. Aber für die Hobby-Kapitäne zählen nun mal auch die „amtlichen“ Scheine dazu. Die beiden Sportbootführerscheine „See“ und „Binnen“, die beide „unter Antriebsmaschine“ abgelegt werden müssen, wenn der Motor mehr als fünfzehn Pferdestärken traben lassen will. Unter dem „Binnen“-Portal kann man zusätzlich auch noch den SBF-Binnen „unter Segel“ erwerben. Gewissermaßen einen „amtlichen“ Segelschein. Den finden nicht nur die Versicherungen gut und wertvoll, sondern vor allem auch die Bootsverleiher, wenn man andernorts mal für ein Stündchen mit einem Leihboot segeln gehen will. Man muss dann seine „Fachkenntnisse“ damit nachweisen.
Zwar braucht man bei weniger als fünfzehn Pferdestärken unter Motor keinen amtlichen Schein, aber sollte mal was passieren und die Sache geht vor Gericht, hättet man dann einen schweren Stand – wegen der Umkehr der Beweislast: Mit Sportbootführerschein habe ich die Sachkunde nachgewiesen und ein möglicher Prozessgegner müsste mir nachweisen, dass ich z.B. grob fahrlässig gehandelt hätte. Das fällt schwer in den meisten Fällen. Ohne SBF müsste ich – genau andersherum – nachweisen, dass ich alles richtig gemacht habe! Was ebenfalls schwer umzusetzen ist vor Gericht. Mit „amtlichem“ Schein steht man also sicherer da, deutlich sicherer. Und man kann übrigens auch mit weniger als fünfzehn Pferden schon ganz schön Mist auf dem Wasser verzapfen, oder? Gestandene Bootsfahrer haben jetzt auch schon gleich die passenden eigenen Erlebnisse vor Augen…



