Seefunkzeugnisse

Es gibt zwei Seefunk-Zeugnisse:

SRC = Short Range Certificate für die Seeschifffahrtsstraßen und UBI= Ukw für Binnen.

Die Funksprache im Sprechfunk ist bei UBI die jeweilige Landessprache, in Deutschland also Deutsch und beim SRC generell Englisch. Das ist der erste Unterschied zwischen den beiden Seefunkzeugnissen. Der zweite Unterschied besteht darin, dass der Binnenfunk nur analog (also nur Sprechfunk) betrieben wird, wohingegen der Seefunk sowohl analog aus auch digital betrieben wird. In der Regel wird digital alarmiert und dann die Meldung analog, also per Sprechfunk, gesendet.

Was manche Kandidaten vor dem Seefunkzeugnis SRC zurückschrecken lässt, sind die vermeintlich mangelnden eigenen Englischkenntnisse. Das kann man aber ggf. durch stures Auswendiglernen der 27 vorgegebenen englischen Funktexte wieder ausgleichen. In der Prüfung bekommt man einen Satz auf Englisch, den man ins Deutsche übersetzen muss und einen Satz auf Englisch, den man wiederum ins Englische übersetzen muss. Es gibt nur diese 27 festliegenden Sätze, man kann also bei guter Vorbereitung nicht überrascht werden. Dann muss man noch das „Nato-Alphabet“ beherrschen, also statt „Anton„, „Berta„… usw. dann „Alpha„, „Bravo“ usw. buchstabieren. Auch machbar. Und dann muss man noch einige nautische englische Vokabeln kennen wie etwa „Portside“ für „Backbord“ oder „Freight Vessel“ für „Frachtschiff“ und derlei einfache Dinge mehr. Wieder höchstens Fleißarbeit und kein Angriff auf die Intelligenz.

Wenn man beide Scheine zusammen ablegen will und zunächst sein SRC bestanden hat, dann bekommt man auf Wunsch und in derselben Prüfung noch einen kleinen Zusatzfragebogen mit zehn UBI-Fragen nachgereicht und danach eine kleine praktische Prüfung am (deutschen) Funkgerät. Alles locker machbar, wenn man das SRC schon bestanden hat. In jedem Fall „empfehlenswert“ !